Schwarzensteinlauf

Reglement

Gleichheitserklärung:

Auch wenn im folgenden Text nur wird von Teilnehmern gesprochen, so soll dies in keinster Weise eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts darstellen. Die Bestimmungen sind an Frauen und Männer in gleicher Weise gerichtet. Lediglich zur Vereinfachung der Ausdrucksweise wird in diesem Reglement durchgehend nur die Form
„Teilnehmer“ verwendet.

Ärztliches Zeugnis:

Der Teilnehmer erklärt, für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert zu haben, körperlich gesund zu sein, sowie dass ihm Gesundheitszustand von einem Sportarzt in Form eines ärztlichen Zeugnisses bestätigt wurde wie laut M.V. vom 18/02/1982 gefordert.
Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (Angina, Grippe) zu starten.
Davon unabhängig, empfiehlt der Veranstalter allen Teilnehmern sich im eigenen Interesse einer sportmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, vor allem allen Läufern über 40 Jahren!

Haftungsausschluss:

Die Teilnahme am Schwarzensteinlauf ist durchaus nicht ungefährlich.
Der Teilnehmer akzeptiert dieses Risiko und ist damit einverstanden, dass keine Schadensersatzansprüche gegenüber Veranstalter, Sponsoren, Grundeigentümern, Wegemachern und Gemeinden in Folge eines Unfalles geltend gemacht werden können. Der Abschluss einer ausreichenden Kranken- und Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Der Veranstalter kann für keinerlei Verlust, Verletzung und Schäden an irgendeiner Person oder Sache, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Gerichtsstand ist Bruneck.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle jeder Art vor, während und nach dem Rennen, welche den Teilnehmern oder Dritten zustoßen können, ab.
Der Teilnehmer erkennet den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an, und nimmt zur Kenntnis, dass er für von ihm verursachte Schäden selbst aufkommen muss.

Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung!!

Medien:

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten, die von ihm in Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Schwarzensteinlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, Filmen, Videokassetten, DVD etc. ohne Vergütungsansprüche seinerseits genutzt werden dürfen.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Die Startnummer muss vorne gut sichtbar angebracht und darf nicht verändert werden.
  • Jede Art von Beschwerde ist spätestens 15 Minuten nach der Ankunft des Läufers bei den Rennverantwortlichen schriftlich gegen eine Kaution von 100 Euro einzureichen. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.
  • Die Organisation behält sich vor, jederzeit Streckenänderungen vorzunehmen.
  • Abweichungen von der markierten Strecke sowie Abkürzungen sind untersagt.
  • Wanderstöcke sind für Teilnehmer bis Jahrgang 1957 erlaubt
  • Die Veranstaltung kann bei ungünstigen Bedingungen jederzeit verschoben oder abgesagt werden.
  • Auf der Strecke befindet sich werde ein Sanitätsdienst, noch Verpflegungsstellen
  • Die Strecke wird NICHT zusätzlich präpariert oder versichert
  • Die Straßen, Forststraßen und Wege, auf denen das Rennen stattfindet werden nicht gesperrt.

Datenschutz:

Der Teilnehmer akzeptiert, die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte, im Sinne des Datenschutzgesetzes Nr. 675/96

Für die in diesem Reglement nicht enthaltenen Bestimmungen gelten die Normen der "Internationalen Bestimmungen der
FIDAL C.O.N.I. und ICMR".